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SILVESTER PARTY
AM BRANDENBURGER TOR • 31.12.2023


Lageplan

FAQ
Teilnahme und Zutritt zur Veranstaltung
Die Veranstaltung „Celebrate at the Gate“ findet am 31. Dezember auf der Straße d. 17. Juni in Richtung Brandenburger Tor statt. Am 31.12.2023 ist das Veranstaltungsgelände von 16:00 Uhr bis 02:00 Uhr (01.01.2024) geöffnet und ausschließlich über einen Eingang am Großen Stern (Siegessäule) erreichbar.
Es ist notwendig ein Ticket für eine Sicherheitsgebühr in Höhe von 10,00 EUR zu erwerben.
Die Eintrittskarten sind erhältlich unter www.myticket.de und werden personalisiert verkauft. Die Personalisierung der einzelnen Eintrittskarten kann nach dem Kauf bis kurz vor Eintritt auf das Veranstaltungsgelände am 31.12.2023 erfolgen. Es ist also möglich 5 Tickets zu kaufen und zunächst nur den Käufernamen anzugeben, anschließend können die verbleibenden Tickets im Kundenkonto von Myticket ganz einfach nachpersonalisiert werden.
Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
Sofern die Veranstaltung nicht bereits im Vorverkauf ausverkauft ist, können bis zum Veranstaltungsbeginn Eintrittskarten online unter www.myticket.de erworben werden. Ein Ausdruck des Tickets ist nicht notwendig, die personalisierten Eintrittskarten können vor Ort auch von den mobilen Endgeräten gescannt werden.
Der Einlass auf das Veranstaltungsgelände beginnt um 16:00 Uhr. Es findet bereits ein begleitendes Vorprogramm auf der Bühne statt.
Um die TV-Show aus passender Entfernung miterleben zu können, sollten Sie spätestens um 19:30 Uhr vor Ort sein.
Um 1:30 Uhr ist letzter Ausschank, um 02:00 Uhr endet die Veranstaltung.
Der Einlass am 31.12.2023 befindet sich ausschließlich am Großen Stern (Siegessäule).
Die Veranstaltung wird am 31.12.2023 ab 20:15 Uhr live im TV übertragen. Die Veranstalterin erstellt während der Veranstaltung Fotos und Videos des Events und der Besucher. Es wird auf die Datenschutzhinweise in Bezug auf Foto-und Videoaufnahmen verwiesen.
Die Silvesterveranstaltung am Brandenburger Tor ist eine Stehplatzveranstaltung. Es wird keine Sitzplätze geben.
Das Veranstaltungsgelände befindet sich auf öffentlichem Straßenland. Die Veranstaltung ist barrierearm. Die Veranstalterin bietet Rollstuhlfahrerplätze auf einem Rollstuhlfahrer-Podest an, Rollstuhlfahrer mit der B-Berechtigung im Behindertenausweis können ihre Eintrittskarte im Zusammenhang mit einem kostenfreien Begleiterticket erwerben.
Tickets für Rollstuhlfahrer und deren Begleitungen können bei der Myticket-Tickethotline erworben werden: 040 – 23 72 400 30 (Montag bis Freitag: 10-18 Uhr, Samstag: 9-13 Uhr)
Vor Ort gibt es eine umfangreiche kostenpflichtige kulinarische Auswahl an Speisen und Getränken.
Speisen und Getränke dürfen nicht mitgebracht werden. (Mit Ausnahme von einem 0,5l alkoholfreiem Getränk in PET oder TetraPak).
Speisen und Getränke werden an den vor Ort vorhandenen gastronomischen Ständen kostenpflichtig angeboten.
Es ist notwendig, ein Ticket für eine Sicherheitsgebühr in Höhe von 10,00 EUR zu erwerben.
Die Eintrittskarten sind erhältlich unter www.myticket.de und werden personalisiert verkauft. Die Personalisierung der einzelnen Eintrittskarten kann nach dem Kauf bis kurz vor Eintritt auf das Veranstaltungsgelände am 31.12.2023 erfolgen. Es ist also möglich 5 Tickets zu kaufen und zunächst nur den Käufernamen anzugeben, anschließend können die verbleibenden Tickets im Kundenkonto von Myticket ganz einfach nachpersonalisiert werden.
Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
Sofern die Veranstaltung nicht bereits im Vorverkauf ausverkauft ist, können bis zum Veranstaltungsbeginn Eintrittskarten online unter www.myticket.de erworben werden. Ein Ausdruck des Tickets ist nicht notwendig, die personalisierten Eintrittskarten können vor Ort auch von den mobilen Endgeräten gescannt werden.
Grundsätzlich gibt es keine Altersbeschränkung für die Veranstaltung. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen jedoch von einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person begleitet werden. Es gilt das Jugendschutzgesetz.
Der Gesetzgeber gibt keine Altersbegrenzung vor, sofern das Kind von seinen Eltern begleitet wird. Wir geben jedoch zu bedenken, dass bei Großveranstaltungen Schallpegel erreicht werden, die die Gesundheit insbesondere von Babies und Kleinkindern enorm gefährden können.
Daher raten wir nachdrücklich davon ab, Ihr Baby bzw. Kleinkind mitzunehmen.
Am Einlass wird aus Sicherheitsgründen eine Taschen- und Personenkontrolle durchgeführt. Bitte beachten Sie dazu welche Gegenstände erlaubt und verboten sind.

Erlaubte Gegenstände:
- Taschengröße maximal Format A4 (Rucksäcke/kleine Taschen/Beutel)
- Wunderkerzen/Knicklichter/Leuchtstäbe/Feuerzeuge
- Regenponchos/Kleine Regenschirme (Knirpse)
- 0,5l Alkoholfreies Getränk in PET/TetraPak
- Mobilitätserleichternde Hilfen wie Gehstock/Rollator/Rollstuhl
Die folgenden Gegenstände sind verboten - bitte beachten Sie, dass es keine Abgabe- und Verschlussmöglichkeit vor oder auf dem Gelände geben wird.
Verbotene Gegenstände:
- Rucksäcke/Taschen größer als A4
- Waffen/scharfe Gegenstände aller Art
- Feuerwerkskörper/pyrotechnisches Material/Fackeln/Rauchkerzen/bengalische Feuer/Munition/ sonstige pyrotechnischen Effekte
- Konfetti
- Drogen/Betäubungsmittel aller Art
- Reizgas/Pfefferspray/Tierabwehrspray o.ä.
- Professionelles Kameraequipment
- Professionelles Tonaufnahmeequipment
- Sperrige Gegenstände
- Selfiesticks
- Jegliche Art von Campingausstattung
- Speisen & Getränke (mit Ausnahme von einem 0,5l alkoholfreien Getränk in PET/TetraPak)
- Glasbehälter/Dosen
- Laserpointer
- Tiere
- Flugblätter/Broschüren oder ähnliche Werbemittel

Nein, dies ist aus Sicherheitsgründen ausdrücklich verboten.
Nein, es dürfen ausschließlich Taschen/Rucksäcke mit einer maximalen Größe von A4 zur Veranstaltung mitgebracht werden.
Vor Ort besteht keine Möglichkeit, Taschen und/oder persönliche Gegenstände aufzubewahren.
Sollten Sie während der Silvesterparty am Brandenburger Tor etwas verloren haben, schicken Sie uns bitte eine Mail an: info@deag.de. In dringenden Fällen melden Sie sich wochentags zwischen 10-18 Uhr gern telefonisch unter 030 – 81075-0. Bitte beachten Sie, dass uns Fundsachen erst 2-5 Tage nach der Veranstaltung vorliegen.
Es sind nur Kleinbildkameras ohne Objektiv und Handys mit Kamerafunktion auf der Veranstaltung zugelassen. Mitschnitte des Bühnenprogramms sind ohne explizite Genehmigung durch die Veranstalterin verboten.
Ton- und Bildaufnahmen/ Recht am eigenen Bild
Alle Besuchenden willigen mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes unwiderruflich in die unentgeltliche sowie zeitlich und räumlich unbefristete Nutzung ihrer im Rahmen des Besuches der Veranstaltung am Brandenburger Tor am 31.12.2023 vom Veranstalter oder von dessen Beauftragen erstellten Bild- und/oder Tonaufnahmen ihrer Person und/oder ihrer Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton zu Informations- und Dokumentationszwecken ein. Dies umfasst auch deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Print- und audiovisuellen Medien für die Zwecke des Veranstalters (wie insbesondere in Form von Ton und Bildträgern sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet).
An- und Abreise
Den Einlass zum Veranstaltungsgelände am Großen Stern erreichen Sie wie folgt:
- S-Bahn (die Fahrzeiten werden hier in Kürze zur Verfügung gestellt)
- U-Bahn (die Fahrzeiten werden hier in Kürze zur Verfügung gestellt)
Eine Anfahrt zum Veranstaltungsgelände mit dem Auto ist aufgrund der zahlreichen weitreichenden Straßensperrungen rund um das Veranstaltungsgelände nicht möglich.
Folgende S- und U-Bahn-Stationen liegen in der Nähe zum Veranstaltungsgelände:
- S+U Berlin Hauptbahnhof
- S+U Potsdamer Platz
- S Bellevue
- U Hansaplatz
- S Tiergarten
- Bus Lützowplatz
Bitte beachten Sie die kurzfristigen veranstaltungsbedingten Sperrungen von U- und S-Bahnhöfen.
Rund um das Veranstaltungsgelände stehen keine Parkplätze zur Verfügung.
Es werden Fahrradstellplätze in der Nähe des Veranstaltungsgeländes eingerichtet. (Die genauen Standorte werden hier in Kürze Erwähnung finden).
Sicherheitsinformationen
Auf dem Veranstaltungsgelände werden Sanitäter im Einsatz sein, die sich im Ernstfall um Sie kümmern.
Wenn Hilfe benötigt wird, können Sie sich an Mitarbeitende unseres Sicherheits- und Ordnungsdienstes wenden oder direkt an die Einsatzkräfte.
Bei einem Notfall rufen Sie die 112 an und wenden Sie sich an Mitarbeitende unseres Sicherheits- und Ordnungsdienstes oder Sanitätsdienstes. Bitte zögern Sie nicht, eine Meldung abzusetzen, auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich tatsächlich um einen Notfall handelt.
Bei Meldung eines medizinischen Notfalls stellen Sie sich bitte auf folgende Fragen ein:
- Wo befindet sich der Patient?
- Was ist geschehen?
- Wie viele Verletzte sind es?
- Welche Verletzungen?
- Wer meldet (Vor- und Nachname)?
- Warten auf Rückfragen!
Wir wollen mit Ihnen einen großartigen Jahreswechsel mit bleibenden Erinnerungen feiern. Wir bitten alle Besuchenden um Toleranz, Rücksichtnahme, Zivilcourage und Hilfe in Notfällen. „If you see something, say something!“ Über Allem steht die Sicherheit und Unversehrtheit aller Besuchenden.
Das Hausrecht liegt während der gesamten Veranstaltung bei der Veranstalterin und dessen Erfüllungsgehilfen. Den Weisungen des Sicherheits- und Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.
Stark alkoholisierte Personen sowie Personen, die Kleidung mit menschenverachtendem, homophobem oder rechtsradikalem Hintergrund tragen, erhalten keinen Zutritt zur Veranstaltung. Personen, die durch o.g. Äußerungen oder Verhalten auffallen, werden unverzüglich der Veranstaltung verwiesen.
Selbstverständlich tun wir alles, um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung umsetzen zu können.
Wir stehen in stetigem Kontakt und Austausch mit dem Deutschen Wetterdienst. Die Veranstaltung findet auch bei Regen oder Schnee statt.
Sollte sich eine Sturm- oder Unwetterwarnung ergeben, werden wir Sie rechtzeitig vor Ort sowie über unsere Social-Media-Kanäle darüber informieren.
Sollte tatsächlich ein Sturm oder ein Unwetter aufziehen, so leisten Sie bitte den Anweisungen der Veranstalterin und den Mitarbeitenden des Sicherheits- und Ordnungsdienstes Folge!
Halten Sie Abstand von Bäumen: Blitze können in Bäume einschlagen, Äste können abbrechen, herunterfallen und zu Verletzungen führen.
Bitte meiden Sie bei einem Gewitter auch jegliche Form von metallenen Leitungen sowie Zäune.
Sollten Sie ein offenes Feuer bemerken, dann melden Sie dies bitte bei den Mitarbeitenden des Sicherheits- und Ordnungsdienstes.
Wenn Sie bei der 112 oder bei den Mitarbeitenden des Sicherheits- und Ordnungsdienstes einen Brand melden, dann stellen Sie sich bitte auf folgende Fragen ein:
- Wo brennt es?
- Was brennt?
- Gibt es Verletzte? Wenn ja, wie viele?
- Welche Verletzungen haben die Betroffenen?
- Wer meldet das Feuer?
- Warten auf Rückfragen!
Im Fall einer extremen Unwetterlage behalten wir uns aus Sicherheitsgründen vor, den Veranstaltungsbetrieb zu unter- oder abzubrechen und die Veranstaltungsfläche gegebenenfalls zu räumen.
Sollte es zu einer solchen Situation kommen, bitten wir Sie unbedingt:
- Folgen Sie den Anweisungen und Informationen der Veranstalterin bzw. den Mitarbeitenden des Sicherheits- und Ordnungsdienstes sowie weiteren Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin.
- Beachten Sie Ihre eigene Sicherheit und bewahren Sie Ruhe.
- Kümmern Sie sich um Ihre Mitmenschen und um andere Besuchende: Achten Sie aufeinander und unterstützen Sie sich gegenseitig.
- Suchen Sie die nächsten (Not-)Ausgänge auf, die von den Mitarbeitenden des Sicherheits- und Ordnungsdienstes angezeigt werden, wenn das Gelände evakuiert wird.
- Halten Sie sich über unsere offiziellen Informations- und Social-Media-Kanäle, aber auch über die Mitarbeitenden des Sicherheits- und Ordnungsdienstes, auf dem Laufenden.
Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine Silvesterfeier, welche bis nach 00:00 Uhr andauert. Um dem Jugendschutz gerecht zu werden, dürfen Kinder und Jugendliche von 0 – 18 Jahren die Veranstaltung nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person mit gültigem Ticket in Verbindung mit jeweils einer gültigen vorherigen Anmeldung besuchen.
„Erziehungsbeauftragt“ kann nur eine Person sein, die die folgenden Anforderungen erfüllt:
- Die Person ist volljährig und weist die erforderliche Reife auf, einem Kind bei der Veranstaltung verantwortungsvoll die erforderliche Unterstützung zu bieten.
- Die Person kann eine Vollmacht einer sorgeberechtigten Person vorlegen „Muttizettel“, aus der hervorgeht, dass die Person mit Zustimmung der sorgeberechtigten Person handelt, wobei mit der Vollmacht auch eine Kopie des Personalausweises der sorgeberechtigten Person vorgelegt werden muss. (Vorlage Muttizettel hinterlegen per Link)
- Die Person muss die Heimfahrt des Kindes oder Jugendlichen gewährleisten können.
Zum Schutz von Minderjährigen ist die Veranstalterin berechtigt, Kindern und Jugendlichen den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern, wenn der Schutz durch die Eltern bzw. Erziehungsbeauftragten nach ihrem Ermessen nicht ausreichend gewährleistet werden kann. In diesem Zusammenhang weisen wir auf Folgendes hin: abendliche Rock/Pop-Veranstaltungen richten sich regelmäßig an Erwachsene und sind in diesen Fällen keine für Kinder geeigneten Veranstaltungen. Sollten Eltern bzw. Erziehungsbeauftragte solche Veranstaltungen dennoch zusammen mit Kindern besuchen wollen, sind diese für die Sicherheit der Kinder verantwortlich. Insbesondere ist für angemessenen Gehörschutz zu sorgen.